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18.07.2012, 11:03 Uhr | Dr. Harald Noack, Vorsitzender der CDU/FDP-Gruppe im Kreistag
Erhalt der BBS-Standorte
CDU mit IHK und KHS über Ziel einig
Die CDU/FDP-Gruppe im Kreistag ist sich mit der IHK und der Kreishandwerkerschaft im Ziel einig, die Berufsschulstandorte Göttingen, Duderstadt und Hann. Münden zu erhalten.
Annäherungen gab es in den Strukturplanungen dazu in einem Gespräch zwischen den Kreistagsabgeordneten Dr. Noack, Danielowski, Jacobi und Wagener-Brandt sowie dem IHK-Geschäftsstellenleiter Dr. Rudolph und dem Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft (KHS) Gliem. Dabei stellten IHK und KHS zur Klarstellung ihres Modells heraus, dass die Qualität der Beschulung leitendes Motiv ihrer Überlegungen gewesen sei, künftig drei Kompetenzzentren im Bereich des Landkreises Göttingen zu schaffen. Die Frage, wo sich deren jeweiliger Sitz befinde, ließen ihre Überlegungen bewusst offen.

Die CDU ihrerseits konzedierte, dass bei einer Sicherung der selbstständigen Schulstandorte Duderstadt und Münden eine Untergrenze von 700 Schülern nicht zwingend sei.

Einig war man sich, dass eine auf Dauer angelegte Struktur erarbeitet werden müsse. wobei Umsetzungen erst mit dem Schuljahr 2013/2014 erfolgen sollten. Bis dahin müssten Schnellschüsse wie die Einrichtung neuer Ausbildungsfelder und damit die Schaffung von einseitigen Fakten vermieden werden.

Einig war man sich auch darin, dass unabhängig von der Diskussion über größere Gebietseinheiten in Südniedersachsen künftige BBS-Strukturen auch die Schulstandorte in Northeim und Osterode berücksichtigen müssen - zumal, so Dr. Rudolph, rund 30% der Schülerinnen und Schüler aus IHK-Betrieben in den BBS im Landkreis Göttingen von außerhalb des Landkreises kämen.

Ebenso wie die IHK die Datenbasis für ihren Vorschlag derzeit vertieft, will die CDU/FDP-Gruppe noch externe Kompetenz einholen. Gefordert, so der Vorsitzende Dr. Noack, sei jedenfalls auch die Kreisverwaltung, die nicht allein den Kreistagsfraktionen die Fortschreibung der BBS-Strukturplanungen überlassen dürfe. Hier sei der Landrat in der Pflicht.